Voraussetzungen zur Ausbildung "Betreuungskraft nach §87b"

Die Qualifikation “Betreuungskraft nach §87b” wurde im Jahre 2008 durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Pflege geschaffen, um dem steigenden Bedarf von Menschen mit Demenz oder anderen Einschränkungen zu begegnen.
Konkrete Zugangsvoraussetzungen für den Alltagsbegleiter gibt es nicht. Der Gesetzgeber fordert jedoch eine persönliche Eignung der Personen, die sich für die Fortbildung entscheiden. Dabei liegt ein besonderes Augenmerk auf den Sozialkompetenzen. Hierzu zählen kommunikative Kompetenzen, die Fähigkeit zur Empathie und eine positive Grundeinstellung gegenüber psychisch erkrankten Menschen. Zudem wird ein hohes Maß an Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit und Belastbarkeit gewünscht.

Ausbildungsinhalte

Die Ausbildung ist gesetzlich geregelt und besteht aus einer Qualifikation mit insgesamt 240 Stunden. Sie besteht aus 3 Modulen: einem 5-tägigen Praktikum zur Orientierung, einem Basiskurs zur Pflegetätigkeit in Wohneinrichtungen (100 Stunden), einem mindestens 2-wöchigen Praktikum in einer Pflegeeinrichtung, einem Aufbaukurs über Pflegearbeit in Pflegeheimen (60 Stunden). Themen wie Alltagsbegleitung, Kommunikation, Dokumentation, Grundlagen der Pflege, rechtliche Grundlagen, Hygienemaßnahmen, Beschäftigungsmöglichkeiten, Bewegung, Freizeitgestaltung für Menschen mit Demenzerkrankungen, Hauswirtschaft und Ernährungslehre stehen auf dem Unterrichtsplan.

Kosten und Finanzierung für Kurse und Ausbildung

Der Lehrgang stellt keine Berufsausbildung dar, ist aber die Voraussetzung für die Betreuung demenziell erkrankter Menschen in ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtungen. Die Lehrgangskosten können je nach Träger variieren, zwischen 600€ und 900€. Eine Förderung durch die Agentur für Arbeit ist allerdings möglich.