Voraussetzungen zur Aufnahme einer Ausbildung als Altenpflegehelfer/in (EU-Bürger)

Um die einjährige Ausbildung als staatlich anerkannte APH aufzunehmen, ist ein Schulabschlusszeugnis nötig (Hauptschulabschluss). Dies entspricht üblicherweise 9 Schuljahren. Der erforderliche Sprachstand zur Aufnahme einer Ausbildung liegt in der Regel bei B1.
Nicht-EU-Bürger/innen benötigen ein Visum, um nach Deutschland einreisen zu können, eine Aufenthaltsgenehmigung, um im Land zu bleiben und eine Arbeitserlaubnis, um zu arbeiten. Altenpflegehelfer/innen werden in den meisten Bundesländern in Berufsfachschulen ausgebildet.

Ausbildungsinhalte

Die Ausbildung von Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfern findet an Berufsfachschulen statt. Der praktische Teil der Ausbildung erfolgt in stationären Einrichtungen der Altenhilfe, in geriatrischen Kliniken, in Altentagesstätten der so genannten offenen Altenhilfe und im häuslichen Umfeld (ambulante Pflege). Im theoretischen Teil werden unter anderem diese Unterrichtsinhalte gelehrt:

- Aufgaben und Konzepte in der Altenpflege
- Unterstützung bei der Lebensgestaltung
- Altenpflege als Beruf
- Religion, Lebens- und Glaubensfragen
- Deutsch
- Politik
- Rechtskunde/Sozialrecht.

 Kosten und Finanzierung für Kurse und Ausbildung

Für Kurse und Ausbildung entstehen möglicherweise Kosten, vor allem für Kursgebühren (besonders bei privaten Ausbildungsanbietern) und ebenso für Aufnahme- und Prüfungsgebühren, Kosten für Lernmaterialien (z.B. Lehrbücher) und Arbeitskleidung. Dazu kommen möglicherweise Reise- und Unterbringungskosten.
Wenn Sie eine Aufenthaltsgenehmigung haben und eine staatlich anerkannte Schule besuchen, werden keine Kosten entstehen. Für Lebensunterhaltskosten erhalten Sie eine Ausbildungsvergütung von der Einrichtung, in der Sie den praktischen Teil der Ausbildung absolvieren oder vom Jobcenter („Bildungsgutschein“).