Voraussetzungen zur Aufnahme einer Ausbildung als Altenpflegehelfer/in (EU-Bürger)Um die einjährige Ausbildung als staatlich anerkannte APH aufzunehmen, ist ein Schulabschlusszeugnis nötig (Hauptschulabschluss). Dies entspricht üblicherweise 9 Schuljahren. Der erforderliche Sprachstand zur Aufnahme einer Ausbildung liegt in der Regel bei B1. AusbildungsinhalteDie Ausbildung von Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfern findet an Berufsfachschulen statt. Der praktische Teil der Ausbildung erfolgt in stationären Einrichtungen der Altenhilfe, in geriatrischen Kliniken, in Altentagesstätten der so genannten offenen Altenhilfe und im häuslichen Umfeld (ambulante Pflege). Im theoretischen Teil werden unter anderem diese Unterrichtsinhalte gelehrt: - Aufgaben und Konzepte in der Altenpflege Kosten und Finanzierung für Kurse und AusbildungFür Kurse und Ausbildung entstehen möglicherweise Kosten, vor allem für Kursgebühren (besonders bei privaten Ausbildungsanbietern) und ebenso für Aufnahme- und Prüfungsgebühren, Kosten für Lernmaterialien (z.B. Lehrbücher) und Arbeitskleidung. Dazu kommen möglicherweise Reise- und Unterbringungskosten. |
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