Arbeitsverträge
Altenpfleger/in
Die Vergütung von AP ist üblicherweise tarifvertraglich geregelt. Sie kann jedoch von Arbeitgeber zu Arbeitgeber variieren. Außerdem hängt sie von der Position der AP in der Organisation ab (Leitungsfunktion oder nicht, Vollzeit oder Teilzeit, Berufsanfänger/in oder erfahrene/r AP).
Altenpflegerhelfer/in
Die Arbeit von APH ist nicht immer durch Tarifverträge geregelt, sodass die Vergütung unterschiedlich sein kann. Dennoch richtet sich die Vergütung üblicherweise nach der Einstufung des Tarifvertrages für den Öffentlichen Dienst (TVÖD), der seit Oktober 2005 gilt. Sogar im privaten Sektor haben Tarifabschlüsse des öffentlichen Sektors großen Einfluss auf die Vergütung. Als Anhaltspunkt aus dem Bereich des Öffentlichen Dienstes ist ein Betrag von ca. 2000 bis 2200 Euro Bruttogehalt bei einer Vollzeitbeschäftigung zu erwarten.
Für weitere Informationen und Vergleiche schauen Sie hier:
http://www.gehalt-tipps.de/Gehaltsvergleich/Gehalt/Altenpflegehelfer/8970.html
Helfer/in Altenpflege - Hilfskraft Altenpflege - Betreuungskraft nach §87b
Die Vergütung ist nicht durch allgemein bindende Tarifverträge geregelt, daher gibt es beachtliche regionale Unterschiede. Sie kann zwischen 1.300 Euro und 1.700 Euro Bruttogehalt variieren; Minijobs (auf 450-Euro-Basis) sind sehr verbreitet.