Operatore Socio-Sanitario (OSS) - PFLEGEHELFER/-INDer/Die Pflegehelfer/-in führt Tätigkeiten aus zur Deckung der Grundbedürfnisse der zu pflegenden Person sowie zur Förderung ihres Wohlbefindens und ihrer Selbstständigkeit. Er/Sie arbeitet im sozialen und gesundheitlichen Bereich (Krankenhäuser, Pflegeheime und Einrichtungen der Tagespflege, häusliche Angebote) und kooperiert mit Vertretern anderer Berufsbilder. Pflegehelfer/-in ist ein national anerkannter Beruf. Nützliche Links:
Formelle VoraussetzungenDie grundsätzlichen Voraussetzungen für die Teilnahme an den öffentlichen Prüfungen für OSS sind:
Personen ohne italienische Staatsangehörigkeit müssen über eine gültige Aufenthaltsgenehmigung verfügen und über einen beruflichen Abschluss, der im Vergleich mit der italienischen OSS-Qualifikation als gleichwertig anerkannt ist. Für eine Beschäftigung im Privatsektor ist eine OSS-Qualifikation erforderlich und – im Fall von Nicht-EU-Bürgern – eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis.
Erforderliche SprachkenntnisseMündliche und schriftliche Kenntnisse der italienischen Sprache.
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