Qualifikationen
Alle Pflegetätigkeiten setzen eine der Qualifikationen voraus und können einander ergänzen:
- Pflegeassistent – Qualifikation Z4 – beschäftigt in der Unterstützungspflege für kranke und hilfebedürftige Personen
- Kommunale/r Pflegebeschäftigte/r – Qualifikation Z 5 – bietet Pflegedienstleistungen an
- Pflegeassistent/in in Einrichtungen der Sozialfürsorge – Qualifikation Z6 – bietet Pflege und Unterstützungsleitstungen für Pflegebedürftige
- Ambulante Pflegekraft/Pflegeassistent für Senioren – Qualifikation Z7 – bietet Pflege- und Unterstützungsdienstleistungen für Senioren an
- Pflegeassistent/in für die Behindertenpflege – Qualifikation Z 8 – bietet Assistenz und Organisationsunterstützung für behinderte Personen an
Eine Person, die die oben angegebenen Berufe ausübt, benötigt Kenntnisse bezüglich folgender Bereiche:
- Arbeitsplatzsicherheit und Hygiene
- Erste Hilfe
- Anatomie
- Persönliche und soziale Kompetenzen
- Methoden und Prinzipien der Kommunikation mit hilfebedürftigen Personen,
- Zeichensprache
- Fremdsprachenkenntnisse (Berufssprache)
- Kenntnisse in der Existenzgründung
- Arbeitsorganisation in kleinen Teams
- Pflegedokumentation
- Kenntnisse spezieller Software in der medizinischen Praxis
- Berufsethik
Tätigkeitsbereiche
Personen, die eine berufliche Qualifikation erworben haben können sich direkt bei potentiellen Arbeitgebern oder bei der Arbeitsverwaltung bewerben.
Pflegekräfte können beschäftigt sein in:
- Krankenhäusern
- Rehabilitationszentren
- Stiftungen und Verbände, die medizinische und rehabilitative Dienstleitstungen anbieten
- Privatkliniken
- Sanatorien
- Hospize und Palliativpflegeeinrichtungen
- Stationäre Pflegeeinrichtungen
- Pflege- und Behandlungseinrichtungen
- Im Privathaushalt von Pflegebedürftigen
Ein/e (Alten)pfleger/in bietet folgende Pflege- und Unterstützungsdienstleistungen an:
- Diagnose und Pflegeproblemlösungen bei kranken und hilfebedürftigen Personen unterschiedlichen Alters mit fortschreitendem Krankheitsverlauf
- Unterstützung von kranken und hilfebedürftigen Personen bei ihren körperlichen Bedürfnissen
- Stimulation und Aktivierung von Personen in Einrichtungen der Sozialfürsorge(oder: stationären (Pflege )- Einrichtungen)
- Unterstützung von kranken und hilfebedürftigen Personen bei der Aufrechterhaltung sozialer Aktivitäten
- Unterstützung von kranken und hilfebedürftigen Personen bei der Verrichtung der Körperhygiene
- Anwendung von Arbeitsgeräten für Hygiene- und Mobilisierungsmaßnahmen
- Aktivierung von kranken und hilfebedürftigen Personen zur Verbesserung ihrer eigenständigen Lebensführung
- Motivierung von Pflegebedürftigen zur aktiven Freizeitgestaltung und Entwicklung eigener Interessen
- Beratung bei finanziellen Angelegenheiten und Freitzeitaktivitäten
- Sicherung der physischen und psychischen Situation von kranken und hilfebedürftigen Personen
- Kooperation mit Pflege- und Therapeutenteams
- Assistenz von Pfleger/innen bei medizinischen Verrichtungen
- Förderung eines gesunden Lebensstils