Der/die Sozialassistent/in
Der/die Sozialassistent/in kümmert sich um ältere Menschen, die allein leben, um kranke Menschen oder Menschen mit Behinderung. Er/sie arbeitet im Haus des Klienten und seine/ihre Aufgaben umfassen:
- Organisation und Betreuung der täglichen Aktivitäten des Klienten indem die notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden
- Betreuung der Gesundheit und Sicherheit des Klienten indem Vorschläge zur Reduzierung bzw. Beseitigung von Risiken im Haus des Klienten gemacht werden (wenn möglich)
- Informierung der Kontaktperson des Klienten bei Notfällen
- Organisation und Unterstützung verschiedener Tätigkeiten im Haus und drum herum, Unterhaltung, Kommunikation, Pflegen von sozialen Kontakten
- Unterstützung bei der Vorbereitung notwendiger Papiere um gesetzliche Rentenversicherung zu beantragen bzw. zu erhalten, Unterstützung bei der Unterbringung und/oder Entlassung aus dem Krankenhaus
- Betreuung nach einem Krankenhausaufenthalt, bei Rehabilitation usw.
- Vertraulich sein, es sei denn die Gesundheit des Klienten steht auf dem Spiel
Die Inhalte der Ausbildung umfassen die Themen der Methodik zur Erbringung von Dienstleistungen durch den "Sozialassistenten":
• Leitlinien, Regeln und Verfahren, um den Dienst des "Sozialassistenten" anzubieten;
• Management der Hauptrisiken;
• Organisation und Management von Dienstleistungen.
Die Dauer der Ausbildung zum Sozialassistenten beträgt ca. 250 Stunden.
Voraussetzungen, um den Beruf auszuüben
Qualifikationen und Erfahrungen
Um den Beruf des Sozialassistenten ausüben zu können ist es nicht nötig, Qualifikationen oder Erfahrungen zu haben. Falls Trainings für „Soziale Arbeit und Beratung“ und „Haushaltsdienstleistungen“ absolviert wurden, werden diese anerkannt. Es wird aber weiteres Training benötigt. Die Art des Trainings ist abhängig von den erforderlichen Fähigkeiten zur professionellen Ausübung des Berufs und den persönlichen vorhandenen Fähigkeiten, die miteinander abgeglichen werden. Wenn Erfahrung als Sozialassistent/in vorhanden ist, kann mit Training auf höherem Level fortgefahren werden. Dieses richtet sich wiederum nach den Ausbildungsanforderungen. Nachdem das zweite Level zum Sozialassistenten erreicht wurde, kann die Ausbildung weitergeführt werden, um das dritte Level zu erreichen.
Voraussetzungen für den Job
Der Bewerber muss:
- Mindestens die 8. Unterrichtsstufe erfolgreich abgeschlossen haben
- 18 Jahre oder älter zum Zeitpunkt der Bewerbung sein
Nützlicher Link:
Methode zur Ausübung der Sozialassistenz im Gemeinwesen
http://www.asp.government.bg/ASP_Files/Metodika%20socialen%20asistent.htm